CDU gegen Selbstheilungskraft der Wirtschaft und eine europäische Harmonisierung zur Rettung des Mittelstandes

Dirk Iserlohe, CEO HONESTIS AG, im Dorint Hotel am Heumarkt Köln

Köln, 30. August 2020 – Der Unternehmer Dirk Iserlohe (56), Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe, regt seit Ende März 2020 in mehrfachen Appellen an die Bundesregierung an, die Pandemie als Störung der Geschäftsgrundlage anzusehen und den Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abzuschaffen. CDU-Politiker Dr. Carsten Linnemann hatte dazu bereits Ende Juli hochrangige Spitzenvertreter der Hotel- und Gastronomiebranche, des Handels bzw. Textileinzelhandels als auch der Banken und Immobilieneigentümer in den Bundestag zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Die aktuelle existentielle Notsituation der Branchen konnte so eindrucksvoll und erschreckend dargelegt werden. Man verließ die Runde zuversichtlich und Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU) hat im Nachgang eine Gesetzesvorlage entwickelt, die große Teile der Hotellerie und Gastronomie, des Einzel- und des Textilhandels retten könnte. Doch nun die herbe Enttäuschung: Die CDU schließt sich dem derzeit in der Wirtschaft hart praktizierten Darwinismus an und – anstelle einer staatskosten-neutralen Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage – zwingt sie die Branchenteilnehmer zu langwierigen Gerichtsverfahren, die viele nicht überleben werden! Offensichtlich ist die Botschaft der betroffenen Branchen bei den Spitzenpolitikern nicht angekommen. Iserlohe befürchtet nun, dass er seinen über 4.500 Mitarbeitern in über 60 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz mitteilen muss, dass die Bundesregierung weit davon entfernt ist, die Branchen retten zu können bzw. zu wollen.

Persönliches Schreiben an CDU-Spitzenpolitiker Dr. Linnemann In seinem persönlichen Schreiben an den CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann bedauert Iserlohe, dass die CDU-Fraktion es bei einem juristischen Kampf zwischen den Nutzern und den Eigentümern belassen will. Zitat Linnemann: „Wir sind uns einig, dass § 313 BGB bereits in seiner aktuellen Fassung für Gewerbeimmobilien anwendbar ist und damit grundsätzlich Grundlage für Vereinbarungen aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage sein kann. Die Frage, ob es noch einer weitergehenden klarstellenden Gesetzesanpassung bedarf, wird in der Fraktion strittig diskutiert“. Iserlohe beruft sich auf eine Ausarbeitung von Rechtswissenschaftler und Mitglied des Deutschen Bundestages Prof. Heribert Hirte, in der es heißt, dass es aufgrund der Fehlleitung durch COVInsAG dringend notwendig ist hier klarstellend gesetzgeberisch tätig zu werden. Dort heißt es weiter, dass „zum dreimonatigen Kündigungsschutz, die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete im Gegenzug im Grundsatz bestehen bleibt“. Die Immobilienbranche und deren Anwälte leiten daraus zu Unrecht ab, dass der Gesetzgeber mit seiner Einschränkung des Kündigungsrechts im Miet- und Pachtrecht zugleich jegliche Vertragsanpassung ausschließen wollen. Nach Aussagen von Linnemann ist dem aber nicht so. Somit hilft jetzt nur eine gesetzliche Klarstellung.

Der engagierte Familienunternehmer Iserlohe ist der Auffassung, dass Teile der CDU die Realität zwischen Immobilieneigentümern und Nutzern deutlich verkennen! Also muss nach Ansatz der CDU-Politiker die Dorint GmbH wie im Falle des „Dorint Resort & Spa Bad Brückenau“ gegen den Freistaat Bayern klagen, um das festzustellen, wovon die Kritiker der CDU-Fraktion ohnehin ausgehen.

Nämlich, dass der § 313 BGB anwendbar ist und eine Störung der Geschäftsgrundlage während der Pandemie vorliegt, von der der Freistaat Bayern aber nun mal nicht ausgeht. Iserlohe stellt sich daher konkret die Frage, ob es der CDU nur darum gehe, die Immobilieneigentümer zu schützen. Dazu muss man aber wissen, dass ein neuer Pacht- oder Mietvertrag mit einem anderen, neuen Nutzer ein erheblich schlechterer sein wird. Da das Vermögen der Eigentümer sich aus Miete/Pacht im Verhältnis zu einer erwarteten Rendite berechnet, werden die Vermögen nach dem Ausfall des Nutzers drastisch fallen. Somit sind auch die aktuellen Refinanzierungskredite erheblich in Gefahr. Iserlohe prognostiziert aufgrund der Bankenüberregulierung (Basel II, III) sogar eine erneute Bankenkrise, die spätestens im Jahre 2022 einsetzen wird.

Riesige Insolvenzwelle ab dem II. Quartal 2021 droht Hinsichtlich des Mietrechtes befürchtet Dirk Iserlohe, dass die Mietminderungsprozesse voraussichtlich bis zum BGH geführt werden müssen, was für viele Mittelständler deutlich zu lang dauern wird. „Wir müssen uns leider alle darauf einstellen, dass spätestens im zweiten Quartal 2021 eine Insolvenzwelle von noch nie dagewesenem Ausmaß auf uns zurollt“, so der – bis zu Beginn der Corona-Krise – überaus erfolgreiche Hotelunternehmer. „Hinzu kommt, dass die Regierung bisher noch nicht gesehen hat, dass der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund deutlich überholt und aus europäischer Sicht dazu auch noch ungerecht ist“, so Iserlohe. Er geht daher davon aus, dass das „Schutzschirmverfahren“ diese Entwicklung überhaupt nicht aufhalten kann, da dazu der Grundsatz der Unternehmensfortführung selbstverständlich auch in den IDW-Richtlinien geändert werden müsse.

Dirk Iserlohe will sich in jedem Fall weiterhin tatkräftig für die Hotel- und Gastronomie-Branche mit mehr als 2,4 Mio. Arbeitnehmern einsetzen, so dass diese – durch den Gesetzgeber ausgerichtete Fehlleitung mit ungerechter Wirkung – endlich richtiggestellt wird. Gemeinsam mit den Vertretern der Branchen fordert er: „Der Gesetzgeber muss eine Vorgabe machen, um den Branchen mit insgesamt über 6 Millionen Arbeitnehmern zu helfen. Wir wollen kein Geld – wir wollen Gerechtigkeit und eine zwingende Handlungsanweisung!“ Die Vertreter der Banken und der Immobilienbranche haben in der Runde am 29. Juli 2020 im deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass sich – ohne eine Klarstellung – besonders die institutionellen Eigentümer der Untreue schuldig machen könnten, wenn diese auf Pacht- und Mietforderungen verzichten würden. Von ausländischen Eigentümern ganz zu schweigen, die den § 313 BGB nicht kennen und ohne eine höchstrichterliche Rechtsprechung diesen auch nicht akzeptieren werden.

Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abschaffen Iserlohe fordert also erneut die CDU-Fraktion auf, sich dafür einzusetzenden den „technischen“ Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abzuschaffen. Das sieht Iserlohe als eine Anregung der Hilfe zur Selbsthilfe und als Ansatz eines gerechten Interessensausgleichs. Ebenso sieht er diesen Vorschlag nach wie vor als Beitrag zur europäischen Harmonisierung. Der Hotelier fragt sich schon länger, ob es der Bundesregierung überhaupt auffallen wird, wenn die KfW-Mittel und sonstige Darlehen demnächst von den Insolvenzverwaltern „verfrühstückt“ und die Gläubiger nicht bedient werden. Somit sind seine beiden Vorschläge – so widersinnig dies vordergründig klingt – auch ein notwendiger Gläubigerschutz. Andernfalls wird dem Unternehmer die Chance genommen, seine Kredite innerhalb der vorgegebenen Kreditlaufzeit zurückzuzahlen, da die Immobiliennutzer vollstrecken werden und gleichzeitig ein Insolvenzgrund wegen Überschuldung besteht.

Erneuter Appell an die Bundesregierung Iserlohe bittet Linnemann noch einmal, sich dafür tatkräftig einzusetzen, dass die Regierung diese wesentlichen Ansätze – auch unter dem Aspekt des Gläubigerschutzes – weiterverfolgt und den Gesetzesvorschlag zur Klarstellung der Störung der Geschäftsgrundlage sowie die Abschaffung des Überschuldungstatbestandes nach § 19 InsO auf den Weg bringt. Dirk Iserlohe erhofft sich nun mit seinem erneuten Appell an die Verantwortlichen rasche und konkrete Ergebnisse, damit die besonders betroffenen Branchen nicht geopfert werden müssen!

Über die HONESTIS AG: Die Unternehmensgruppe HONESTIS AG wurde Ende 2016 vom alleinigen Vorstand Dirk Iserlohe in Köln neu gegründet. Diese Finanzholding mit einem Stammkapital von 126 Millionen Euro hält Beteiligungen an Hotelbetriebs- und Immobiliengesellschaften. Das Aufgabengebiet des Unternehmens um-fasst Management- und Dienstleistungen rund um exklusive Gewerbe-Immobilien und erfolgreiche Hotel-Betriebsführung. Zur Firmengruppe HONESTIS AG gehören neben der „DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH“ mit über 60 Hotels unter den Marken „Dorint Hotels & Resorts“, „Hommage Luxury Hotels Collection“ und „Essential by Dorint“, die weiteren Tochtergesellschaften HONASSET GmbH, die als Verwalter für rund 30 Immobilien-Fonds mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro zuständig ist, die CMde (CENTERMANAGER und IMMOBILIEN GmbH), die IPM Immobilien- und Projektmanagement GmbH und die DIS Deutsche Immobilien & Sachwerte GmbH.