Freising, 03. März 2022 – Einigung von Bund und Ländern erzielt Zuspruch von Arbeitgeberseite: Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten eingesetzt werden.
Sachbezugskarten sind für Arbeitgeber beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Mit Hilfe der Karten kann eine Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter erreicht werden und Sachbezüge unter Beachtung der Freigrenzen steuerfrei abgegeben werden.
Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschränkt. Somit konnten Kartenherausgeber nur die Kartenarten Wunsch-Händler und wenige Warengruppen anbieten. Die Vorgabe von zusätzlichen Akzeptanzverträgen zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern führte zu einer Benachteiligung des regionalen Einzelhandels gegenüber den großen Ketten, da derartige Verträge nur mit großen Handelsketten abgeschlossen worden wären.
Nun ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums erfolgt, dass bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Händlern und Kreditkarten-Akzeptanzstellen als Voraussetzung für die Regionalkarte ausreichend sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass “keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.”
Mit Regionalkarten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lösung anbieten, bei der hunderte Einzelhändler in einzelnen Städten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereiche eingebunden sind. Sowohl der regionale Einzelhandel als auch die Gastronomie werden nach der Schwächung durch die Pandemie damit unterstützt.
Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bei den ersten Arbeitgebern Regionalkarten für Sachbezüge bereitgestellt, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR steuerfrei gutschreiben können.
Peter Schönweitz, Geschäftsführer der petaFuel GmbH: “Wir freuen uns über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Wir nutzen den Sachbezug als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen und sind dankbar, dass die Bereitstellung einer Regionalkarte nun erfolgen kann. Viele unserer Mitarbeiter haben sich explizit die Nutzung der Sachbezüge in der Region gewünscht, um den regionalen Einzelhandel zu unterstützen.”
Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.