Was tun bei Flugausfall oder wenn sich der Rückflug verschiebt?

Was tun bei Flugausfall oder wenn sich der Rückflug verschiebt?

Damit der Urlaub nicht ins Wasser fällt

Lange Warteschlangen an Flughäfen. Flüge werden verschoben. Flüge werden gestrichen. Derzeit mehren sich die Nachrichten, dass aufgrund von Personalengpässen Reisewillige viel Geduld zum Flughafen mitbringen müssen.

Endlich Urlaub! Die Koffer sind gepackt und es geht zum Flughafen. Die Vorfreude auf das gebuchte Reiseziel ist groß. Um so ärgerlicher, wenn am Flughafen so gar nichts geht, die Warteschlagen lang sind und der Flug verschoben oder gar anulliert wird. Der Ärger vor Ort ist das eine, die Kosten für den Flug und die Probleme mit dem Arbeitgeber das andere.

Viele Urlaubsreisende kennen ihre Rechte nicht, dabei gibt es durchaus Ansprüche, die sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Beispielsweise Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen, Übernachtungskosten oder, wenn der Flug gestrichen wird, die teilweise oder vollständige Erstattung des Flugtickets, informiert das Onlineportal AirHelp. Das 2013 gegründete Startup hat sich auf Flugentschädigungen spezialisiert.

Wird beispielsweise ein Flug annulliert, ist es die Aufgabe der Fluggesellschaft die Passagiere durch eine alternative Beförderungsmöglichkeit so schnell wie möglich zu ihrem Reiseziel zu bringen. Das kann mit einem Ersatzflugzeug, mit dem Bus oder der Bahn sein. Während der Wartezeit steht den Fluggästen eine Verpflegung zu und sollte aufgrund eines gestrichenen Fluges eine Übernachtung im Hotel erforderlich sein, muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten samt Hin- und Rückfahrt zum Hotel übernehmen.

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